Doppel-Whopper: Ja! Doppel-Pass: Nein!

#480

Der Doppelwhopper © BurgerKing
Der Doppelwhopper
© BurgerKing

Manches im Leben will der Mensch doppelt haben. Das kennen die meisten – und natürlich, weil wir alle verschieden sind, anhand verschiedener Beispiele. Manche mögen den Doppelwhopper lieber als den Whopper. Andere mögen Senf und Meerrettich zu ihren acht mit Kraut statt nur einer Tunke. Wieder andere bevorzugen neben dem Ehepartner noch einen zweiten Menschen im engeren Umfeld zu haben. Bei manchen dieser Beispiele wird der eine oder andere sagen, dass sie unanständig seien. So tritt etwa der frühere Stadtrechtsdirektor Nürnberg Hartmut Frommer klar dagegen an, auf Nürnberger Bratwürste Senf zu streichen – nur Meerrettich ist traditionsgemäß.

Es gibt also solche Verdopplungswünsche auf eine Weise, die keinen anderen etwas angeht, auf eine Weise, die manche etwas angeht – und schließlich und endlich auch auf eine Weise, die alle etwas angeht. Ein solcher Fall ist die doppelte Staatsbürgschaft.

Es ist anzuerkennen, wenn in Deutschland lebende Menschen ihre frühere Staatsbürgerschaft aus praktischen Gründen beibehalten wollen. Manche Länder machen Probleme, wenn Ausländer erben, oder wenn es um Grundstücksgeschäfte geht. Wenn aus solchen Motiven heraus ein in Deutschland lebender Mensch sagt, dass er seine alte Staatsbürgerschaft behalten will, geht es um etwas rein praktisches. Nun ist es natürlich primär ein ziemlicher Murks der Gesetzgebung solcher Staaten, wenn sie Ausländern das Erben, das Erwerben von Grundstücken erschweren, und demzufolge sollte die Lösung an sich auch darin bestehen, dass diese Länder ihre (vielleicht gar diskriminierenden?) Gesetze abschaffen. Aber nun können wir die Türkei, Russland und viele andere Staaten nicht dazu bewegen. Gibt es eine praktische Lösung, die hier helfen könnte, ohne die Singularität der Staatsbürgerschaft anzugreifen?

Ja, die gibt es. Wenn ein Mensch beispielsweise die türkische Staatsbürgerschaft hat und nun die deutsche erwirbt, dann muss er seinen türkischen Pass beim Ordnungsamt abgeben. Wenn er dann beispielsweise wegen eines Grundstücksgeschäfts in die Türkei reisen will, geht er zum Ordnungsamt, gibt seinen deutschen Pass in Verwahrung, nimmt seinen türkischen entgegen und reist ab. Nach der Rückkehr: wieder Passtausch, und dann ist er in Deutschland wieder Deutscher.

Diese Idee kam gestern im Gespräch auf; sie ist vielleicht nicht zu Ende gedacht, aber sie erscheint spannend genug, um diskutiert zu werden.

André Freud